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   BFH, 26.04.1963 - I 208/61 U   

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https://dejure.org/1963,2171
BFH, 26.04.1963 - I 208/61 U (https://dejure.org/1963,2171)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1963 - I 208/61 U (https://dejure.org/1963,2171)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1963 - I 208/61 U (https://dejure.org/1963,2171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pauschale Sammelwertberichtigungen für langfristige Ausleihungen von Geschäftsbanken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 56
  • BStBl III 1963, 338
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.12.1956 - I 99/56 U

    Sammelwertberichtigungen bei Realkreditinstituten - Zulässigkeit des Ansatzes

    Auszug aus BFH, 26.04.1963 - I 208/61 U
    Die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs I 99/56 U vom 4. Dezember 1956 (BStBl 1957 III S. 16, Slg. Bd. 64 S. 43) könnten auf den Streitfall nicht übertragen werden.

    Künftige Ereignisse, die wegen der dem Geschäftsbetrieb innewohnenden Risiken möglicherweise eintreten werden, dürfen den Teilwert nicht beeinflussen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 99/56 U, a.a.O.).

    Im Urteil I 99/56 U, a.a.O., hat der Senat in Übereinstimmung mit der VAO die Bildung von Sammelwertberichtigungen bei dinglich gesicherten langfristigen Ausleihungen von Realkreditinstituten abgelehnt.

    Dem Finanzgericht ist demnach darin zuzustimmen, daß die Grundsätze des Urteils I 99/56 U, a.a.O., auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragen werden können.

  • BFH, 09.02.1962 - III 387/58
    Auszug aus BFH, 26.04.1963 - I 208/61 U
    Auch der III. Senat hat in dem zum Bewertungsgesetz ergangenen Urteil III 387/58 vom 9. Februar 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 74) einen Unterschied zwischen Hypotheken- und Geschäftsbanken gemacht und betont, daß die Besonderheit der Verhältnisse bei Geschäftsbanken, deren Ausleihungen in ihrer Sicherheit von der Lage der beliehenen Unternehmungen, aber auch von der Lage der Wirtschaftszweige, denen diese Unternehmungen angehören, abhängig seien, nicht außer acht gelassen werden dürften.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil III 387/58, a.a.O., ist davon auszugehen, daß auch für ertragsteuerliche Zwecke pauschale Wertberichtigungen für langfristige Ausleihungen von Geschäftsbanken nur zulässig sind, soweit dies auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse bei dem einzelnen Kreditinstitut erforderlich ist.

  • BFH, 09.05.1961 - I 128/60 S

    Bildung eines Bürgschaftsstocks zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber

    Auszug aus BFH, 26.04.1963 - I 208/61 U
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 128/60 S vom 9. Mai 1961 (BStBl 1961 III S. 336, Slg. Bd. 73 S. 187) können bei der Bewertung von Forderungen im Rahmen einer Sammelwertberichtigung auch im einzelnen nicht nachweisbare Risiken berücksichtigt werden.
  • BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U

    Steuerliche Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten -

    Auszug aus BFH, 26.04.1963 - I 208/61 U
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung I 275/60 U vom 24. Juli 1962 (BStBl 1962 III S. 440, Slg. Bd. 75 S. 473) ausgesprochen, daß die Finanzgerichte berechtigt und bei Bedenken auch verpflichtet sind, die von der Finanzverwaltung zur Vereinfachung der Veranlagung aufgestellten Richtsätze (Pauschsätze) in rechtlicher und tatsächlicher Beziehung daraufhin zu überprüfen, ob sie auf zutreffenden rechtlichen Erwägungen beruhen, ob bei der Ermittlung der Erfahrungssätze nur die nach der ständigen Rechtsprechung rechtserheblichen Tatsachen berücksichtigt worden sind, ob die Richtsätze eine der Pauschalierung und Schätzung zugängliche Frage regeln und ob die Sätze mit den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung vereinbar sind.
  • BFH, 25.09.1968 - I 52/64

    Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu

    Dabei sind auch Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zulässig, bei denen Risiken berücksichtigt werden, die für die einzelne Forderung nicht nachweisbar sind, die aber einer Vielzahl von Forderungen gleicher Art unmittelbar anhaften (BFH-Urteile I 208/61 U vom 26. April 1963, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 77 S. 56 - BFH 77, 56 -, BStBl III 1963, 338; I 128/60 S vom 9. Mai 1961, BFH 73, 187, BStBl III 1961, 336; I 275/60 U vom 24. Juli 1962, BFH 75, 473, BStBl III 1962, 440).

    Immer muß es sich aber um Wertminderungen handeln, die bereits in den Verhältnissen am Bilanzstichtag begründet sind, künftige Ereignisse bleiben außer Betracht (BFH-Urteile I 99/56 U vom 4. Dezember 1956, BFH 64, 43, BStBl III 1957, 16; I 208/61 U, a.a.O., I 128/60 S, a.a.O.).

    Nach diesem Urteil, das in den späteren Urteilen I 208/61 U und I 128/60 S, a.a.O., aufrechterhalten wurde, hat das FG nicht zu Unrecht der Tatsache eine Bedeutung beigemessen, daß die Steuerpflichtige seit der Währungsreform keine Ausfälle bei den Hypotheken- und Kommunaldarlehen zu verzeichnen hatte.

  • FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 K 5668/93

    Bewertung von Ratenkreditforderungen einer Bank

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  • BFH, 19.01.1967 - IV 91/63

    Bemessung der Rückstellung für Wechselobligo

    Eine Typisierung der Delkredere-Sätze oder der pauschalen Rückstellung für Wechsel-obligio in der von der Vorinstanz dargelegten Form würde der ständigen Rechtsprechung widersprechen (vgl. insbesondere das BFH-Urteil I 208/61 U vom 26. April 1963, BFH 77, 56, BStBl III 1963, 338).
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